Algemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertagsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und FUNDAMENTAL Training über die zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/ oder Ergänzungen erfolgt grundsätzlich schriftlich. Ist der zeitliche Rahmen sehr eng bemessen reicht eine Zusendung des Vertrages mit den voraussichtlichen Kosten. Wird diesem innerhalb von zehn Tagen nicht widersprochen wird er als bindend angesehen.

1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von FUNDAMENTAL Training, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2. Leistungen

2.1 FUNDAMENTAL Training erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/ oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.  

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und FUNDAMENTAL Training im Einzelnen festgelegt.

2.3 FUNDAMENTAL Training erbringt seine Leistungen insbesondere in Form von Training, Beratung, psychologischer Betreuung, Coaching und Supervision.

2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Gruppentrainings findet nicht statt. Wird es trotzdem gewünscht ist hierzu ein neuer Auftrag zu erteilen.

3. Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontaktgespräch ist gratis.

3.2 Ein Tages oder Stundenhonorar wird für jeden angefangenen Tag oder Stunde für Besprechung, Analyse, Trainingsvorbereitung und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu vereinbaren sind, vereinbart.

3.3 Für Trainings wird ein Tages oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden der Einsatz von technischen Assistenten, Sicherheitstrainern und weiteren Prozesstrainern berechnet.

3.5 Aufenthaltskosten,  Unterbringungskosten und Spesen werden nicht berechnet und von FUNDAMENTAL Training selbst übernommen.

3.6 Für An- und Abreise werden pro gefahrenen Kilometer 33 Cent berechnet.

3.7 Alle Leistungen gelten zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.8 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/3 bei Auftragstellung, zu 1/3 bei Genehmigung des Konzeptes und zu 1/3 bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4. Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht von FUNDAMENTAL Training an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen) an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/ Verwendung und/ oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FUNDAMENTAL Training.

4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von Ihnen für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber und/ oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von FUNDAMENTAL Training vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainings vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

4.3 Der Auftraggeber informiert FUNDAMENTAL Training vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend und über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4 Sollten Teile des Trainingskonzeptes und/ oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegebenen werden, ist FUNDAMENTAL Training der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungshilfen von FUNDAMENTAL Training tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.

4.5 FUNDAMENTAL Training verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich oder sportlich relevanter Vorgänge die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen sind. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

4.6 FUNDAMENTAL Training verpflichtet sich zur psychologischen Schweigepflicht.

4.7 FUNDAMENTAL Training trifft die Auswahl von Hotels, Anbieter von Outdoorveranstaltungen, Geräteanbietern, sonstigen Dritten sowie Trainingsmaterial die zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden. Wird eine Veranstaltung oder Teile davon von einem anderen Leistungsträger durchgeführt, so haftet dieser, es sei denn, dass auftretende Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten im Zuge der Vermittlung beruhen.

4.8 FUNDAMENTAL Training ist berechtigt, unter Beachtung der Ziffer 4.5 und 4.6, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.9 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch FUNDAMENTAL Training wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von FUNDAMENTAL Training nicht zu verantwortenden Umständen nicht eingehalten werden, ist FUNDAMENTAL Training unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten Berechtigten, die Dienstleistungen an einem neuen zu vereinbarenden Termin innerhalb von zwei Wochen nachzuholen.

4.10 FUNDAMENTAL Training behält sich das Recht vor, bei unzureichender Mitarbeit der Spieler, Trainer, Betreuer oder Dritten sowie bei unlösbaren Zielvorstellungen des Auftraggebers jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Dies trifft insbesondere zu, wenn sich der Auftrag noch in der Diagnosephase befindet. Der Auftraggeber ist damit automatisch von der Zahlung jeglicher Honorare, entbunden. Die bis dahin entstandenen Unkosten übernimmt der Auftraggeber.

4.11 Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich FUNDAMENTAL Training den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absage nach Auftragstellung 1/3, nach Genehmigung des Konzeptes 2/3 und bei bis zu einem Tag vorher das gesamte Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.

5. Versicherung und Sicherheit

5.1 Eine gute Gesundheit ist bei allen Outdooraktivitäten, Hoch- und Niedrigseilelementen Voraussetzung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, FUNDAMENTAL Training über gesundheitliche und psychische Probleme und Verletzungen der Teilnehmer in Kenntnis zu setzen. Werden die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt behält sich FUNDAMENTAL Training das Recht vor, die Teilnehmer von der Aktivität auszuschließen.

5.2 Es ist die Pflicht der Teilnehmer, sich an die Weisungen der Sicherheitstrainer zu halten. Werden die Anweisungen der Sicherheitstrainer nicht befolgt, behält sich FUNDAMENTAL Training das Recht vor, die betreffenden Teilnehmer von der Aktivität auszuschließen.

5.3 Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. FUNDAMENTAL Training übernimmt dafür keine Haftung. Die Teilnehmer sind über den Veranstalter nicht versichert. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

6. Allgemeine Bestimmungen

6.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführten, die der mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

6.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

6.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und FUNDAMENTAL Training oder aus diesem Geschäftsbedingungen ist, so weit gesetzlich zulässig das Amtsgericht Sinsheim. Dies gilt ebenfalls, falls a.) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b.) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.